Grundstückszufahrten freilegen

TIPP:Unbedingt auf die Brutzeiten achten !!! Quelle: §39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz„Nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, in der Zeit vom 1. März bis zum 30….

Grundstück: Teilung/Verschmelzung

Tipp: Beratungstermin mit Notar im Voraus– Reihenfolge der ToDo’s festlegen (spart Zeit/Zusatzkosten)– Weg- und Fahrtrechte vorhanden?– Vorkaufsrecht Gemeinde vorhanden? Zusatzkosten einplanen (ca. 10% vom Grundstückspreis)– Vermessungsamt + Feldgeschworenen für Teilung bzw. Verschmelzung– Notarkosten– Grunderwerbssteuer– Grundbucheintrag– etc. (bei Bedarf) allgemeine Themen regeln– Erbe/Schenkung– Vollmachten